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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Mietbedingungen

1. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung sowie aus den Angaben des Mietvertrages, dessen Bestandteil diese Mietbedingungen sind. Geringfügige Leistungsabweichungen, die den Nutzungsumfang nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Anfechtungen durch den Mieter. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, das Wohnmobil ist Eigentum des Vermieters.
 
2. ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES
Der Mietvertrag wird verbindlich, wenn nach Eingang der Anzahlung und des vom Mieter unterschriebenen Vertrages die Buchung und der Mietpreis durch Vertragsunterzeichnung von der Wohnmobilvermietung - Franken bestätigt wird.
 
3. BERECHTIGTE FAHRER/FAHRZEUGBENUTZUNG
Der Mieter muss bei Mietbeginn das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr den Führerschein der Klasse B besitzen. Mitfahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil schonend und pfleglich zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen Verkehrsgesetze zu verstoßen. Das Wohnmobil ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß abzustellen und abzuschließen. Das Wohnmobil darf nicht überladen werden. Öl, Wasserstand und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter hat unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen und –breiten zu beachten. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
 
4. UNZULÄSSIGE NUTZUNGEN
Dem Mieter ist untersagt, das Wohnmobil wie folgt zu verwenden:
  • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
  • Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind.
  • Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken.
  • Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl.
  • Zur Beförderung von Tieren aller Art (außer durch vorheriger Absprache mit dem Vermieter).
  • Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Reisemobiles abweichen.
  • Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlicher Stoffe.
  • Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus.

 
5. PASS-, VISA-, ZOLL-, GESUNDHEITS- UND VERKEHRSVORSCHRIFTEN
Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Mieters.
 
6. BEZAHLUNG
Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 300,- € zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn fällig. Sollte der Betrag bis dahin nicht eingegangen sein, wird dies als Rücktritt angesehen und die in Punkt 7 vereinbarten Rücktrittskosten berechnet. Liegt der Vertragsabschluß weniger als 28 Tage vor Mietbeginn oder der Mietpreis unter 300,- € wird der Mietpreis ohne Anzahlung in voller Höhe sofort fällig.
 
7. RÜCKTRITT ODER NICHTABNAHME
Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn werden folgende Anteile des Mietpreises berechnet: Bis zu 60 Tage 30%, bis zu 42 Tage 50%, bis zu 21 Tage 70%, bis zu 14 Tage 80%, bis zu 3 Tage 90%, bei Nichtabholung 100%. Bei Rücktritt oder Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,- € berechnet. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen (siehe Punkt 15).
 
8. RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER
Der Vermieter kann bei begründetem Verdacht einer Vertragsverletzung des Mieters vom Mietvertrag fristlos zurücktreten.

Bei Rücktritt während der Mietzeit wird gerichtlich ein Benutzungsrechtsentzug erwirkt. Wird das Reisemobil vor Beendigung der Mietzeit dem Vermieter übergeben, so hat der Mieter einen Erstattungsanspruch höchstens in der Höhe des noch nicht in Anspruch genommenen Mietpreises, unter Abzug entstandener Auslagen des Vermieters.
 
9. ÜBERGABE UND KAUTIONSLEISTUNG
Das Wohnmobil wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit gefüllten Kraftstofftank bereitgestellt, eventuell vorhandene Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Bei Übergabe ist eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1.500,- € in bar zu hinterlegen (kann auf 200 € reduziert werden durch Abschluß einer Versicherung). Sollte das bestellte Wohnmobil aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder höheren Preisgruppe zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.
 
10. RÜCKNAHME UND KAUTIONSERSTATTUNG
Das Reisemobil ist am letzten Miettag in vertragsgemäßem, schadenfreiem Zustand voll getankt und gereinigt an den Vermieter zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache zurückzugeben. Die Kaution wird bei vertragsgemäßer und pünktlicher Rückgabe sofort an den Mieter ausgezahlt. Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbare Mängel. Fehlende Gegenstände, Beschädigungen, ausstehende Mietforderungen, Schadenersatzansprüche wegen unsachgemäßem Gebrauch (vgl. Ziff.11) Forderungen werden mit der Kaution verrechnet. Kommt der Mieter den vertraglichen Rückgabeverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, werden die Kosten zur Wiederherstellung des vertraglichen Zustandes berechnet. Wird das Fahrzeug ungereinigt gebracht, wird eine Endreinigungspauschale von 100,- € erhoben. Bei unentleertem WC- bzw. Abwassertank sind 100,-€ fällig. Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe bleibt der Mietpreis unberührt, bei verspäteter Rückgabe wird je angefangene Stunde eine Stundenpauschale von 30,- €, ab drei Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag berechnet, Schadenersatzansprüche eines unmittelbaren Nachmieters trägt der Mieter. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.
 
11. HAFTUNG DES MIETERS
Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Unfallschäden am Wohnmobil bis zur Höhe der in Punkt 15 vereinbarten Selbstbeteiligung. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch
  • Zurücksetzen (vorsetzen) des Fahrzeugs ohne Einweisung einer Hilfsperson,
  • Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit,
  • Unsachgemäße Bedienung der Markise und Schäden die durch Windeinwirkung entstehen
  • unsachgemäßer Behandlung des Wohnmobil
  • Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten,
  • drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit,
  • nicht termingerechte Fahrzeugrückgabe,
  • Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages.
Des weiteren haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass ein Unberechtigter das Wohnmobil benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Wohnmobil, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, daß ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder den Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.
 
12. HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet für die vereinbarte Überlassung des Wohnmobil und ist bemüht, Fehler oder Störungen zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche und etwaige daraus entstehender Verluste oder Schäden des Mieters oder Dritten. Der Mieter entbindet den Vermieter von der Haftung von Schäden oder Verlusten von Gegenständen, die mit dem Reisemobil befördert oder in diesem zurückgelassen werden. Des weiteren wird die Haftung des Vermieters bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder angeordnetem Fahrverbot (Smog, Ozon, Katastrophen, etc.) ausgeschlossen, die Gesamthaftung des Vermieters wird gem. § 651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.
 
13. REPARATUREN
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnmobil zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 150,- €, größere Reparaturen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage entsprechender Belege, soweit der Mieter für den Schaden nicht haftet. Reparaturen dürfen nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden, Herstellergarantien und -auflagen sind zu beachten. Steht eine Vertragswerkstatt nicht zur Verfügung, ist umgehend der Vermieter zu verständigen. Sonstige Beschädigungen oder Vorkommnisse, die in Verbindung mit dem Wohnmobil stehen, sind dem Vermieter unmittelbar mitzuteilen, damit eine Ersatzbeschaffung rechtzeitig erledigt werden kann.
 
14. UNFALL UND SONSTIGE SCHÄDEN
Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Einbruch, Wild- und sonstigen Schäden muß der Mieter die zuständige Polizei und den Vermieter verständigen, ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich einen detaillierten schriftlichen Unfallbericht mit Skizze anzufertigen. Der Unfallbericht hat Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaiger Zeuge, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Für einen eventuellen Rücktransport, der Bergung, Verschrottung und Verzollung des Fahrzeugs haftet der Mieter (Kfz-Euroschutzbrief, siehe Punkt 15).
 
15. KRAFTFAHRZEUGVERSICHERUNGEN
Der Mieter ist durch eine gewerbliche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens in der Höhe gedeckt, die im Zulassungsland des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben ist. Des weiteren besteht eine Fahrzeugvollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung € 1.500,- je Schadensfall), eine Fahrzeugteilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung € 1.500,-) sowie ein Euroschutzbrief für das In- und Ausland. In oder auf dem Reisemobil befindliche Gegenstände (Reisegepäck) sind nicht abgedeckt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
 
16. DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gespeichert. Wir behalten uns jedoch die Weitergabe dieser Daten an berechtigte Dritte vor, insbesondere bei Verstoß gegen den Vertrag, das Wechsel- und Scheckgesetz, Zoll-, Devisen- oder Verkehrsbestimmungen sowie bei gerichtlicher Beitreibung ausstehender Forderungen.
 
17. NICHTIGKEIT, NEBENABREDEN, SCHRIFTFORM
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarung abbedungen werden. Mündliche Absprachen, Reisen ins außereuropäische Ausland sowie Fahrten in die Türkei bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Dies gilt insbesondere bei Fahrten in Krisengebiete.
 
18. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand wird das zuständige Amtsgericht mit Sitz der Wohnmobile - Franken Wohnmobilvermietung vereinbart.
 
19. BESTÄTIGUNG
Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung dieser Mietbedingungen.
 
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